Freitag, 25.6.2021
Veranstalter darf nicht mit "Oktoberfest goes Dubai" werben

Die Veranstalter des Oktoberfests Dubai dürfen nicht mehr mit dem Slogan "Oktoberfest goes Dubai" sowie der dazugehörigen Abbildung werben. Das Landgericht München I hat am 25.06.2021 die von der Landeshauptstadt München beantragte einstweilige Verfügung überwiegend erlassen. Verboten sei den beiden Veranstaltern insbesondere auch, unter der Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.

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