Mittwoch, 8.12.2021
Krankgeschriebener Polizist durfte keiner Nebentätigkeit nachgehen

Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt nicht zum Dienst erscheint, zugleich aber als Ausschankhilfe in dem von seiner Familie betriebenen Restaurant arbeitet, kann aus dem Dienst entfernt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Nach Ansicht des Gerichts hat der Beamte mit seiner Nebentätigkeit ein schweres Dienstvergehen begangen.

Mehr lesen