Montag, 11.4.2022
Fristlose Kündigung wegen fortgesetzter unerlaubter Untervermietung

Ein Mieter aus München, der Zimmer seiner Wohnung wiederholt ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung an Touristen und Mitbewohner untervermietet hatte, muss die Wohnung räumen. Dies hat das Amtsgericht München am 13.10.2021 entschieden. Er sei zu Recht fristlos gekündigt worden, da er sich bewusst über den Willen und das Interesse der Vermieterin hinweggesetzt habe (Az.: 417 C 7060/21).

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