Montag, 17.10.2022
Kein Ausgleich für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil bestehen nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft keine Ausgleichsansprüche. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Solche Ansprüche setzten voraus, dass dem Leistenden die Beibehaltung der durch die Leistung geschaffenen Vermögensverhältnisse nach Treu und Glauben nicht zuzumuten sei. Daran fehle es, da die Ausgaben lediglich den aktuellen gewöhnlichen Konsum abgedeckt hätten.

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