Die Verfassungsbeschwerde von "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg gegen seine andauernde Untersuchungshaft ist gescheitert. Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts gestern in Karlsruhe auf Anfrage sagte, ist die Beschwerde (Az.: 2 BvR 146/23) nicht zur Entscheidung angenommen worden. Damit sei auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegenstandslos. Zu den Gründen konnte der Gerichtssprecher noch keine Auskunft geben. Ballweg könnte jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Mehr lesenNach der Verlängerung der Untersuchungshaft für "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg haben dessen Anwälte wie angekündigt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
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