"Querdenken"-Initiator Ballweg mit Verfassungsbeschwerde gescheitert

Die Verfassungsbeschwerde von "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg gegen seine andauernde Untersuchungshaft ist gescheitert. Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts gestern in Karlsruhe auf Anfrage sagte, ist die Beschwerde (Az.: 2 BvR 146/23) nicht zur Entscheidung angenommen worden. Damit sei auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegenstandslos. Zu den Gründen konnte der Gerichtssprecher noch keine Auskunft geben. Ballweg könnte jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Verbleib in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29.06.2022 festgenommen. Aus Sicht von Ballwegs Anwälten ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monierten sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können. Seine Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den EGMR anzurufen.

Querdenken-Szene unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 8. März 2023 (dpa).