"Querdenken"-Initiator Ballweg: Verfassungsbeschwerde gegen U-Haft

Nach der Verlängerung der Untersuchungshaft für "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg haben dessen Anwälte wie angekündigt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Ballweg seit Ende Juni 2022 in Haft

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29.06.2022 festgenommen. Aus Sicht der Anwälte ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monieren sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können.

"Querdenken"-Bewegung unter Beobachtung

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.  Von der Einlegung der Verfassungsbeschwerde hatte die Deutsche Presse-Agentur am Montag erfahren. Zuvor hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

BVerfG -

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2023 (dpa).