Donnerstag, 20.5.2021
Pariser Gericht: TÜV trägt Verantwortung im Brustimplantate-Skandal
Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate hat ein Berufungsgericht erneut eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Dieser sei für die "schuldhaften Versäumnisse und Unterlassungen bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung des Qualitätssystems" bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) haftbar, so das Pariser Berufungsgericht. Mehr lesen