Donnerstag, 20.5.2021
Pariser Gericht: TÜV trägt Verantwortung im Brustimplantate-Skandal
Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate hat ein Berufungsgericht erneut eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Dieser sei für die "schuldhaften Versäumnisse und Unterlassungen bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung des Qualitätssystems" bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) haftbar, so das Pariser Berufungsgericht. Mehr lesen
Freitag, 12.2.2021
Brustimplantate-Skandal: Französisches Gericht verurteilt TÜV zu Schadenersatz

Seit Jahren schon kämpfen sich die Frauen, die minderwertige Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben, durch alle Instanzen. Nunmehr hat ein französisches Berufungsgericht den TÜV Rheinland zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der TÜV habe bei der Zertifizierung seine Pflichten verletzt. Aus Sicht der Opfer ist das Urteil wegweisend. Der TÜV kündigte an, eine Berufung beim Kassationshof zu prüfen.

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Freitag, 12.6.2020
Brustimplantate-Skandal: EU-Recht hilft deutscher Patientin nicht

Auch zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht voran. Der Europäische Gerichtshof entschied am 11.06.2020, dass das EU-Recht keine Ansprüche gegen den Versicherer des französischen Herstellers PIP eröffnet. PIP selbst ist längst pleite, und die Rolle des TÜV Rheinland, der dem Produkt ein Qualitätssiegel gab, ist juristisch noch nicht geklärt.

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