Seit Jahren schon kämpfen sich die Frauen, die minderwertige Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben, durch alle Instanzen. Nunmehr hat ein französisches Berufungsgericht den TÜV Rheinland zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der TÜV habe bei der Zertifizierung seine Pflichten verletzt. Aus Sicht der Opfer ist das Urteil wegweisend. Der TÜV kündigte an, eine Berufung beim Kassationshof zu prüfen.
Mehr lesenAuch zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht voran. Der Europäische Gerichtshof entschied am 11.06.2020, dass das EU-Recht keine Ansprüche gegen den Versicherer des französischen Herstellers PIP eröffnet. PIP selbst ist längst pleite, und die Rolle des TÜV Rheinland, der dem Produkt ein Qualitätssiegel gab, ist juristisch noch nicht geklärt.
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