Dienstag, 18.5.2021
Film über Missbrauch an Odenwaldschule verletzt keine Persönlichkeitsrechte

Eine Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die Auserwählten" ist gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des im Film dargestellten früheren Missbrauchsopfers der Odenwaldschule zurückgewiesen. Die bloße Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler verletze nicht das Recht am eigenen Bild und stelle vorliegend auch keinen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

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