Freitag, 26.3.2021
Treuhänderischer Grundstückserwerb nur teilweise formbedürftig

Beauftragt ein Grundstückseigentümer eine andere Person, für ihn sein Grundstück zu ersteigern und zu erhalten, bis er es zurückkaufen kann, ist eine notarielle Beurkundung des Vertrags im Hinblick auf den beabsichtigten Rückerwerb nicht notwendig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Dauer der treuhänderischen Verwaltung sei dabei für die Formfreiheit unwichtig.

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