Ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung scheidet auch dann aus, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und selbstständigen Trauerrednern einen Abzug der Aufwendungen für die Anschaffung von schwarzen Anzügen, Blusen und Pullovern versagt.
Mehr lesenTrauer- und Hochzeitsredner/innen üben grundsätzlich keine ermäßigt zu besteuernde künstlerische Tätigkeit aus. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden und die Klage einer Frau abgewiesen. Sie seien keine "ausübenden Künstler", sondern verfertigten "Gebrauchsreden". Das Urteil ist rechtskräftig.
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