Donnerstag, 6.4.2023
Transsexuelle können Mutter- und Vaterschaft nicht verändern

Transsexuelle können nach einer Geschlechtsanpassung Mutterschaft und Vaterschaft nicht verändern. In einer Geburtsurkunde werde als Mutter die Person registriert, die das Kind zur Welt gebracht hat und als Vater die Person, mit dessen Sperma es gezeugt wurde, entschied der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Klagen von zwei transsexuellen Elternpaaren aus Berlin, die sich auf eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte berufen hatten.

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