Freitag, 7.7.2023
Verletzung der Persönlichkeitsrechte von trans Frauen in sozialen Medien

Drei trans Frauen sind wegen verschiedenen Äußerungen auf sozialen Netzwerken und in journalistischen Beiträgen vor Gericht gezogen - allerdings nur mit teilweisem Erfolg. Ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliege, hängt laut Landgericht Frankfurt am Main vom Gesamtkontext der Äußerung ab. So sei der Kommentar "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung zu werten, die Bezeichnung als "über 60-jähriger Mann" hingegen nicht.

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