Mittwoch, 8.9.2021
Tornado-Flugzeug durfte nicht über G8-Protestcamp fliegen

Der im Jahr 2007 polizeilich veranlasste Überflug des G8-Gipfelgegner-Camps Reddelich mit einem Tornado-Flugzeug der Bundeswehr war rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald nach Aufhebung seiner zunächst klageabweisenden Entscheidungen und Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht mit zwei am Mittwoch ergangenen Urteilen festgestellt. Die Kläger seien in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

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