Dienstag, 25.7.2023
Vorerst keine Tiny-Häuser in Landschaftsschutzgebiet

Der Betreiber eines Veranstaltungslokals im Landschaftsschutzgebiet Heeseberg in Niedersachsen darf dort vorerst keine Tiny-Häuser als Ferienhäuser errichten und auch kein Brauhaus und keinen Kiosk bauen. Dies hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erreicht. In dem Schutzgebiet dürften "nicht privilegierte bauliche Anlagen" nicht errichtet werden.

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