Dienstag, 25.7.2023
Vorerst keine Tiny-Häuser in Landschaftsschutzgebiet

Der Betreiber eines Veranstaltungslokals im Landschaftsschutzgebiet Heeseberg in Niedersachsen darf dort vorerst keine Tiny-Häuser als Ferienhäuser errichten und auch kein Brauhaus und keinen Kiosk bauen. Dies hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erreicht. In dem Schutzgebiet dürften "nicht privilegierte bauliche Anlagen" nicht errichtet werden.

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Donnerstag, 18.2.2021
Natura 2000-Vorschriften vermitteln keinen Drittschutz

Ein Eigentümer von mehreren Grundstücken, die in einem FFH-Gebiet liegen, kann sich gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft nicht auf die Verletzung der Natura 2000-Vorschriften berufen. Die Vorschriften über den Schutz von Natura 2000-Gebieten vermittelten keinen Drittschutz, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 17.02.2021.

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