Dienstag, 28.9.2021
Freispruch einer Staatsanwältin vom Vorwurf der Rechtsbeugung

Die bloße Nichtbeachtung einer Verfahrensvorschrift begründet nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung. Der Bundesgerichtshof hielt einen Freispruch des Landgerichts Kiel aufrecht, der einer angeklagten Staatsanwältin geglaubt hatte, dass sie eine Vorschrift über die Notveräußerung von Tieren nicht kannte. Es müsse nachgewiesen werden, dass die Staatsanwältin wusste, dass sie einen elementaren Fehler machte, als sie Tierhalter nicht von der geplanten Notveräußerung ihrer Tiere informierte.

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Donnerstag, 27.5.2021
Beschwerde gegen Rindertransporte nach Marokko ohne Erfolg

Der Landkreis Emsland durfte die Ausfuhr von 500 Zuchtrindern nach Marokko nicht pauschal wegen tierschutzrechtlicher Bedenken hinsichtlich der klimatischen Verhältnisse im Zielland untersagen. Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren jetzt bestätigt hat, sei in der betreffenden Gegend nicht mit zu hohen Temperaturen zu rechnen. Die Transporte dürfen daher stattfinden.

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