Mittwoch, 3.4.2024
Gerade gekauftes Tier krank: Zunächst Verkäufer zu informieren

Stellt der Käufer nach dem Kauf eines Tieres fest, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht er stattdessen direkt selbst zum Tierarzt, bekommt er laut LG Lübeck die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag.

Mehr lesen