Auch wenn der Hund hört: Leinen-Sturz durch Tiergefahr
Die spezifische Tiergefahr, die sich für eine Halterhaftung realisieren muss, ist ein absoluter Klassiker im juristischen Staatsexamen. Einer solchen Gefahr steht es nicht entgegen, wenn ein Hund auf Kommandos hört, sagt nun der BGH.
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Wenn sich der Eigentümer eines Pferdes dessen Nutzung mit jemand anderem teilt, kann er in einem Vertrag nicht durch eine formelhafte Klausel jede Haftung für einen Sturz ausschließen, meint das LG Saarbrücken. Die Krankenkasse einer gestürzten Frau hatte geklagt.
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