Montag, 30.1.2023
Tierhalterhaftung auch bei mittelbaren Verletzungen durch helfendes Eingreifen

Der Halter eines Tieres haftet auch dann, wenn sich ein Mensch aufgrund der vom Tier herbeigeführten Gefahr zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einer Frau dem Grunde nach Schmerzensgeld zugesprochen, die bei dem Versuch, den ihre Katze am Kopf packenden Nachbarshund von dieser zu trennen, gestürzt war.

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