Dienstag, 22.2.2022
Testpflicht für Besuch einer Kindertageseinrichtung in Niedersachsen bleibt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat es abgelehnt, die in der Landes-Coronaverordnung geregelte Testobliegenheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung vorläufig außer Vollzug zusetzen. Die Antragstellerin hatte sich gegen diese Regelung mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und argumentiert, die Maßnahme, die sich auf das Eltern-Kind-Verhältnis auswirke, sei nicht mehr erforderlich, weil die "Omikron-Welle" abebbe und eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht (mehr) zu befürchten sei.

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