Eine Regelung, die eine Handy-App von einer Zulassung abhängig macht, verstößt gegen die Dienstleistungsrichtlinie, wenn sie nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. So lautet die Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf eine Vorlagefrage des Landgerichts Bukarest in einem Verfahren, das den rumänischen Anbieter "Star Taxi" betrifft.
Mehr lesenEine Dienstleistung, die durch eine App lediglich eine direkte Verbindung zwischen Taxikunden und Taxifahrern herstellt, ist zulassungsfrei. Entsprechend der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist sie als "Dienst der Informationsgesellschaft" zu werten. Diese Auffassung vertrat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen.
Mehr lesenEin Taxi-App-Betreiber (hier: "mytaxi") darf keine Fahrten an ortsfremde, nicht konzessionierte Taxifahrer vermitteln. Verhindert er dies nicht, handelt er unlauter. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 25.06.2020 entschieden. Der App-Betreiber sei als Teilnehmer eines von einem nicht konzessionierten Taxiunternehmen begangenen Verstoßes zum Unterlassen verpflichtet.
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