Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen die Schließung des Betriebs aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt. Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot nicht eingehalten werden könne, dürfe mit Blick auf den Gesundheitsschutz untersagt werden, entschied das Gericht.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat die auf Grundlage der niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Tattoo-Studios vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das derzeitige Infektionsgeschehen lasse keine Schließung mehr zu, so die Begründung. Damit war der Eilantrag des Betreibers eines Tattoo-Studios erfolgreich. Die einstweilige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich.
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