Donnerstag, 8.12.2022
Alleingang von Bandenmitgliedern

Begehen zwei von drei Mitgliedern einer Diebstahlsbande eine Straftat, die nicht von der Bandenabrede gedeckt ist, sondern allein den beiden Tätern zuzurechnen ist, liegt kein Bandendiebstahl vor. Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass klar zu differenzieren ist, wenn die Täter ihren Alleingang vor dem Dritten im Bunde geheim halten und er auch nicht an der Beute beteiligt wird.

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