Wer im Rahmen des sogenannten Hawala-Bankings die Aufgabe übernimmt, die Kundengelder in einer Region jeweils abzuholen und innerhalb des Netzwerks weiterzuleiten, macht sich der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der unerlaubten Erbringung von Zahlungsdienstleistungen schuldig. Allerdings, so der Bundesgerichtshof, verwirklicht er auch dann nur einmal die Tat, wenn er mehrere Male Gelder weitergeleitet hat. Insoweit bestehe Tateinheit.
Mehr lesenSoll ein Schlag entweder die eine oder die andere Person treffen, wird der Täter wegen zweier Taten verurteilt: Nur hierdurch werde seine Schuld richtig abgebildet, hat der Bundesgerichtshof erstmalig am 14.01.2021 entschieden. Der Alternativvorsatz sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Mehr lesenMit einem für die amtliche Sammlung vorgesehenen Beschluss hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Konkurrenzverhältnisse bei Angriffen auf Polizeibeamte geklärt. Schulmäßig werden die unterschiedlichen Formen von Konkurrenzen abgegrenzt. Tateinheit zwischen den Widerstandsdelikten und Körperverletzung ist danach möglich.
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