Donnerstag, 28.4.2022
BGH bestätigt Abkehr von "taggenauer Berechnung" des Schmerzensgelds

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.03.2022 seine Abkehr von der "taggenauen Berechnung" des Schmerzensgelds bestätigt. Auch als "Plausibilitätskontrolle" bei Dauerschäden sei sie ungeeignet. Er betonte weiter, dass grob fahrlässiges Verhalten eines Arztes die Entschädigungssumme zwar erhöhen könne. Ein grober Behandlungsfehler bedeute aber noch nicht, dass auch grobe Fahrlässigkeit vorliegen müsse.

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