Dienstag, 10.1.2023
Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath hat Bestand

Die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20.12.2022 hat weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig, entschied  gestern das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Es bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen.

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Freitag, 10.7.2020
Ehemalige Tagebaufläche darf nicht in Eigenregie saniert werden

Der Eigentümer einer ehemaligen Tagebaufläche darf das Gelände nicht eigenmächtig und ohne bergrechtliche Genehmigung mit Klärschlamm auffüllen beziehungsweise sanieren, um es wieder nutzbar zu machen (hier: Braunkohletagebau Erika/Laubusch). Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 08.07.2020. Mit der Verfüllung der Flächen könnten erhebliche Gefahren verbunden sein. 

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