Dienstag, 26.5.2020
SGB II: Schüler-Tablet kann pandemiebedingter Mehrbedarf sein

Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld ist im Regelbedarf der SGB-II-Leistungen nicht berücksichtigt. Es handele sich vielmehr um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe, stellte das nordrhein-westfälische Landessozialgericht am 22.05.2020 klar.

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