Dienstag, 22.12.2020
Karlsruher Händler darf keine "Sägemehlkekse" mehr verkaufen

Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen "Sägemehlkeksen" sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle, teilte ein Sprecher des Gerichts am 21.12.2020 mit. Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt.

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