Karlsruher Händler darf keine "Sägemehlkekse" mehr verkaufen

Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen "Sägemehlkeksen" sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle, teilte ein Sprecher des Gerichts am 21.12.2020 mit. Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt.

Sägemehlkekse seit 20 Jahren vertrieben

Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und alte Kotreste lösten. Auf der Webseite wird bei den Keksen mit weiteren Zutaten wie Dinkelmehl oder Rosinen auf das Verkaufsverbot hingewiesen. Der Händler hatte die Sägemehlkekse etwa 20 Jahren hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte.

VG Karlsruhe - 3 K 2148/19

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2020 (dpa).