Donnerstag, 20.10.2022
Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt keine erhöhte Geldbuße

Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen SUV fuhr, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klarstellt. Mit seiner Rechtsbeschwerde hatte der Betroffene allerdings trotzdem keinen Erfolg.

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Donnerstag, 30.6.2022
Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt höheres Bußgeld

Bei Rotlichtverstößen mit einem Sport Utility Vehicle (SUV) kann eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein. Denn ein SUV weise eine erhöhte Betriebsgefahr auf, erläutert das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Bußgeldverfahren. Aufgrund der kastenförmigen Bauweise und der erhöhten Frontpartie bestehe eine größere abstrakte Gefährdung und ein größeres Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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