Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt höheres Bußgeld
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Bei Rotlichtverstößen mit einem Sport Utility Vehicle (SUV) kann eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein. Denn ein SUV weise eine erhöhte Betriebsgefahr auf, erläutert das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Bußgeldverfahren. Aufgrund der kastenförmigen Bauweise und der erhöhten Frontpartie bestehe eine größere abstrakte Gefährdung und ein größeres Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Bei "Rot" in Kreuzung eingefahren

Der Betroffene fährt einen SUV der Marke BMW, der von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass er über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt. Mit seinem Fahrzeug fuhr der Betroffene in einen Kreuzungsbereich ein, der durch eine Lichtzeichenanlage geregelt ist. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 1,1 Sekunden.

Verstoß gravierender als im Normalfall

Das AG stellte zunächst die Richtigkeit der mittels einer fest installierten Messsäule vorgenommenen Messung fest. Sodann sah es aufgrund der besonderen Fahrzeugbeschaffung im konkreten Fall eine Erhöhung der hierfür durch den geltenden Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße für veranlasst. Diese sei durch die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs gerechtfertigt, dessen kastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhe. Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch das Tatfahrzeug stelle sich der begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar. Dies gelte insbesondere unter Beachtung der Zielsetzung des § 37 StVO zu Wechsellichtzeichen, der den Schutz der querenden Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich von Lichtzeichenanlagen bei einer Kollision bezweckt.

Fußgängerverband fordert höhere Strafen

Der Fußgängerverband Fuss sprach sich anlässlich des Urteils für härtere Strafen bei Vergehen mit schweren Autos aus. Das Fahren eines SUVs sei grundsätzlich gefährlicher für andere Verkehrsteilnehmer, sagte Verbandssprecher Roland Stimpel am Donnerstag. "Bei einem niedrigen Fahrzeug mit einer runden Front kann man zwar auch übel gestoßen werden, aber man kann noch ein wenig abrollen", erklärte er. Zudem sei die Sicht der SUV-Fahrer oftmals hoch angesetzt. Dadurch könnten Fahrer kleine Kinder übersehen. Der Verband Fuss befürwortet höhere Strafen, die sich aber nicht nur auf SUVs beschränken sollten. Rechtlich seien SUVs schwer von anderen Fahrzeugen abzugrenzen, da beispielsweise Transporter und Minivans ähnliche Eigenschaften aufweisen würden. Grundsätzlich solle gelten: "Je schwerer und verletzungsträchtiger eine Front konstruiert ist, desto höher muss Buße für diejenigen sein, die leichtsinnig fahren." Neben den Autofahrern sieht der Verband die Hersteller der SUVs in der Verantwortung: "Bei der Konstruktion von Autos sollte man aber nicht auf nur die Bedürfnisse des Autofahrers achten, sondern auch auf die Sicherheitsbedürfnisse aller anderen, die auf der Straße unterwegs sind." Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) wollte das Urteil aus Frankfurt zunächst nicht kommentieren. "Es handelt sich um einen schwierigen Fall", sagte ein Sprecher. Es sei noch nicht genau klar, warum die Richter das Bußgeld erhöht hätten. Schließlich habe der SUV-Fahrer laut dem Urteil bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister.

AG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.06.2022 - OWi 533 Js-OWi 18474/22

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2022.