Die Ausstattung des Sturmgewehrs “Haenel CR 223“ verletzt die Patentrechte des Herstellers des vewendeten Waffenverschlusssystems. Dies hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16.11.2021 entschieden und Ansprüche der Klägerin auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf und Vernichtung sowie auf Feststellung von Schadensersatz und Restschadensersatz bejaht.
Mehr lesenDer Thüringer Waffenhersteller C.G. Haenel ist wegen gutachterlich festgestellter Patentverletzungen vom Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr ausgeschlossen worden. Die Entscheidung sei nach Auswertung aller vorgelegten Unterlagen erfolgt, teilte das Ministerium in Berlin mit. “Die Firma wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen“, hieß es weiter.
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