Freitag, 16.4.2021
Stundung der Schenkungsteuer bei Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchrecht

Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden, aber die Revision zugelassen.

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