Montag, 10.10.2022
Irreführende Parfum-Werbung mit Streichpreisen und Rabattkästchen

Die Werbung mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums führt Verbraucher in die Irre, wenn sich aus der Werbung die Bezugsgröße nicht eindeutig ergibt. Dies hat das Landgericht München I entschieden und einer Vergleichs- und Verkaufsplattform eine entsprechende Werbung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

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