Die Werbung mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums führt Verbraucher in die Irre, wenn sich aus der Werbung die Bezugsgröße nicht eindeutig ergibt. Dies hat das Landgericht München I entschieden und einer Vergleichs- und Verkaufsplattform eine entsprechende Werbung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
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