Das BayObLG hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab den Revisionen des Ex-Fußballnationalspielers, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage statt. Das Verfahren wird jetzt vom LG München I neu aufgerollt.
Mehr lesenIm Prozess um manipulierte Abgasanlagen bei Audi-Dieselfahrzeugen hat gestern der Münchener Staatsanwalt Nico Petzka für den ehemaligen Chef des Autobauers, Rupert Stadler, zwei Jahre Haft auf Bewährung und die Zahlung von 1,1 Millionen Euro gefordert. Für den ehemaligen Leiter der Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, plädierte Petzka auf drei Jahre und zwei Monate Haft ohne Bewährung. Für einen ebenfalls angeklagten Ingenieur forderte der Ankläger zwei Jahre auf Bewährung und 50.000 Euro.
Mehr lesenDie deutschen Generalstaatsanwälte lehnen die geplante digitale Ton- und Videodokumentation von Strafprozessen weiter ab. In dem vorgelegten Regierungsentwurf dazu seien die bereits zuvor geäußerten Kritikpunkte nicht ausgeräumt worden, teilte Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich am Freitag mit. Die Generalstaatsanwälte hätten bei ihrer Frühjahrstagung am Mittwoch in Berlin den Regierungsentwurf einstimmig abgelehnt.
Mehr lesenVor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnt heute der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe "Vereinte Patrioten", die einen Umsturz in Deutschland samt Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) geplant haben sollen. Den vier Männern im Alter von 44 bis 56 Jahren sowie einer 75-jährigen Frau wird vorgeworfen, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. Für den ersten Verhandlungstag ist die Anklageverlesung geplant. Das Quintett war im Laufe des vergangenen Jahres festgenommen worden, es sitzt in Untersuchungshaft.
Mehr lesenIn der Debatte um die geplante audiovisuelle Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unterstützt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nachdrücklich den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. Durch die digitale Dokumentation werde mehr Rechtssicherheit geschaffen, insbesondere im Interesse der Angeklagten, denen in einem Verfahren ganz erhebliche Grundrechtseingriffe drohten, so die BRAK.
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