Generalstaatsanwälte lehnen Ton- und Videoaufzeichnungen weiter ab

Die deutschen Generalstaatsanwälte lehnen die geplante digitale Ton- und Videodokumentation von Strafprozessen weiter ab. In dem vorgelegten Regierungsentwurf dazu seien die bereits zuvor geäußerten Kritikpunkte nicht ausgeräumt worden, teilte Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich am Freitag mit. Die Generalstaatsanwälte hätten bei ihrer Frühjahrstagung am Mittwoch in Berlin den Regierungsentwurf einstimmig abgelehnt.

Fehlende Regelung zum Revisionsverfahren kritisiert

Der Entwurf sieht vor, Hauptverhandlungen künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln. Insbesondere fehlten in dem Entwurf nach wie vor Regelungen, wie mit den Aufzeichnungen und Wortlautprotokollen in Revisionsverfahren umzugehen sei, erklärten die Generalstaatsanwältinnen und -anwälte. Die Behauptung, dass die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung keine Veränderung des Revisionsverfahrens mit sich bringe, treffe nicht zu.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2023 (dpa).