BRAK unterstützt geplante digitale Videodokumentation im Strafprozess

In der Debatte um die geplante audiovisuelle Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unterstützt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nachdrücklich den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. Durch die digitale Dokumentation werde mehr Rechtssicherheit geschaffen, insbesondere im Interesse der Angeklagten, denen in einem Verfahren ganz erhebliche Grundrechtseingriffe drohten, so die BRAK.

BRAK: Dringender rechtspolitischer Reformbedarf

Die BRAK sieht dringenden rechtspolitischen Reformbedarf und verweist auch auf ihre früheren Forderungen einer digitalen Dokumentation. In einem Strafverfahren gehe es um staatliche Grundrechtseingriffe von erheblicher Tragweite. Schon deshalb müssten die äußeren Rahmenbedingungen des Verfahrens nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass ein gerichtliches Urteil auf zutreffender Tatsachengrundlage ergeht. Dazu gehöre bei dem heute erreichten Stand der Aufzeichnungstechnik, dass auch der Verlauf einer Hauptverhandlung in Strafsachen so dokumentiert wird, dass innerhalb des Verfahrens jederzeit sowohl für die Verfahrensbeteiligten der jeweiligen Hauptverhandlung als auch für die weiteren Verfahrensbeteiligten in eventuellen späteren Rechtsmittelinstanzen nachvollzogen werden kann, welchen Inhalt die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung hatte. Dies werde sich auf den Prozess der Entscheidungsfindung positiv auswirken und Rechtssicherheit schaffen. Die Mitglieder des Gerichts seien nicht mehr gezwungen, selbst Mitschriften anzufertigen, wenn ihnen eine authentische und richtige Dokumentation der Hauptverhandlung zur Verfügung steht.

Gewissheit über Inhalt der Beweisaufnahme

Zugleich sei sichergestellt, dass der Inhalt mündlicher Äußerungen in der Hauptverhandlung (insbesondere von Sachverständigen und von Zeugenaussagen) jederzeit zuverlässig nachvollzogen werden kann. Auch während der Beratung hätten die Mitglieder des Gerichts damit jederzeit die Möglichkeit, sich Gewissheit über den Inhalt der Beweisaufnahme zu verschaffen. Auseinandersetzungen über den Inhalt von mündlichen Erklärungen, die in der Praxis immer wieder aufträten, könnten auf diese Weise vermieden werden.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2023.