Mittwoch, 27.7.2022
Vollstreckungsaufschub bei Haftuntauglichkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken alten Mannes gegen seine Inhaftierung stattgegeben. Bei Vorliegen ernst zu nehmender Anhaltspunkte für gravierende Gesundheitsgefahren müsse vor seiner Inhaftierung zumindest eine umfassende Aufklärung seines Zustandes erfolgen. Es sei vollkommen unzureichend, sich einfach auf die Stellungnahme eines Anstaltsarztes zu stützen, der den Mann noch nicht einmal gesehen habe.

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