Montag, 22.8.2022
Strafantrag kann nicht mittels "einfacher" E-Mail übermittelt werden

Ist für die Verfolgung einer Tat ein Strafantrag erforderlich, so ist das diesbezügliche Strafverfahren einzustellen, wenn dieser mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht übermittelt wurde. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten ein vor dem Landgericht Dresden geführtes Strafverfahren weitgehend eingestellt und das in der Sache ergangene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

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