Wer wegen Corona eine gebuchte Reise storniert hat, kann einen Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises auch dann haben, wenn es noch keine Reisewarnungen für das Reiseziel gab. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 11.08.2020 entschieden. Ausreichend sei, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet bestand.
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