EuGH stärkt Rechte von Schiffspassagieren bei Stornierungen

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Schiffspassagieren gestärkt. Im Fall einer Stornierung müssen Fahrgäste die Wahl bekommen, ob sie das Reiseziel über andere Wege erreichen oder den Fahrpreis erstattet bekommen wollen. Zudem soll es eine Entschädigung geben, deren Höhe sich an der Dauer der Verspätung orientiert. Dies gilt auch, wenn der Grund für Einschränkungen ein verspätetet geliefertes Schiff ist.

Reiseverkehr nach Ausfall einer Fährverbindung beeinträchtigt

Hintergrund ist ein Streit zwischen der Reederei Irish Ferries und der National Transport Authority Irlands (NTA). Die irische Schifffahrtsgesellschaft bedient Häfen in Frankreich, Irland und dem Vereinigten Königreich. Um auch zwischen Dublin und Cherbourg verkehren zu können, habe Irish Ferries vor einigen Jahren eine zusätzliche Fähre bestellt, die eigentlich zwischen Mai und Juni 2018 geliefert werden sollte, aber erst im Dezember zur Verfügung stand. Zunächst musste Irish Ferries einzelne Fahrten absagen - später die Saison.

Reederei bot keine Entschädigung für Verzögerungen bei Alternativrouten an

Neben der Rückzahlung der Ticketpreise für ausgefallene Fahrten bot die Reederei den Angaben zufolge verschiedene Entschädigungsoptionen an. Von den 20.000 betroffenen Passagieren entschieden sich demnach 82% für Ersatzfahrten, 15% für die Erstattung der Kosten und 3% für eine Reisealternative über den Landweg. Eine Entschädigung für Verzögerungen bei Alternativrouten gab es laut Gerichtssprecher aber nicht. Nach Einschätzung der NTA hatte das Unternehmen seine Pflichten im Fall der Annullierung nicht eingehalten. Der Hohe Gerichtshof in Irland wandte sich an die europäischen Richter, die diese Ansicht bestätigten. Der Ausfall einer Schiffslieferung sei kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand, der einer Entschädigung entgegenstehen könnte, so der Gerichtshof.

EuGH, Urteil vom 02.09.2021 - C-570/19

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2021 (dpa).