Freitag, 16.12.2022
Studienstipendium für Landärzte auf BAföG-Leistungen anrechenbar

Bei der Bewilligung von BAföG-Leistungen sind Zahlungen eines Studienstipendium, das die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zur Sicherung der landärztlichen Versorgung gewährt, anzurechnen. Denn diese Ausbildungsbeihilfe verfolge identische Zwecke wie die Ausbildungsförderung nach dem BAföG, argumentiert das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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