Freitag, 22.1.2021
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für AKW Isar 1 rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Bunds für Naturschutz gegen die Genehmigung zur Stilllegung des Kernkraftwerks Isar 1 und auf Überprüfung der Gesamtanlage mit Urteil vom 21.01.2021 abgewiesen. Die atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung regele nur die Fragen, die durch die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage aufgeworfen würden, und lasse den Genehmigungsbestand im Übrigen unberührt.

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