Auch eine vor fast 500 Jahren gegründete türkische Stiftung muss sich an den Grundsätzen der Menschenrechtskonvention messen lassen. Eine Regel, wonach nur männliche Nachfahren des Gründers Ausschüttungen erhalten, verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen das Diskriminierungsverbot.
Mehr lesenDie bloße c/o-Anschrift in einer Klageschrift genügt grundsätzlich nicht den Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift. Eine Ausnahme davon macht der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.04.2022 für eine privatrechtliche Stiftung, die außer der angegebenen c/o-Adresse – der Kanzleiadresse ihres als Rechtsanwalt dort tätigen Vorsitzenden – über keine weitere Anschrift verfügt. Die Adresse sei in der Stiftungsdatenbank des Landes hinterlegt, die Partei damit eindeutig identifizierbar.
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