Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hannover bestätigt, das einen Stalker wegen Mordes an einer 23-jährigen Stewardess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Er hat die Revision des Mannes verworfen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.
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