Montag, 29.11.2021
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Die vom Bundesfinanzhof veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Bauträger findet auch dann Anwendung, wenn das Finanzamt irrtümlich den Unternehmer als Steuerschuldner heranzieht. Laut Bundesgerichtshof hat er einen Anspruch auf Restwerklohn in Höhe der Umsatzsteuer, wenn er selbst Gefahr läuft, diese entrichten zu müssen.

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