Donnerstag, 11.8.2022
"Erstattungsbescheid" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam

Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Finanzamt habe keine Insolvenzforderung festgesetzt, die nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgt werden kann, so das Gericht.

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Donnerstag, 28.5.2020
Fast 130.000 Euro einkommensteuerfrei wegen Fehler des Finanzamtes

Trotz eines ordnungsgemäß erklärten Jahresverdienstes von knapp 130.000 Euro muss ein Steuerpflichtiger keine Einkommensteuer zahlen, weil das Finanzamt die Einkünfte aufgrund eines nicht bloß "mechanischen Versehens" nicht erfasst hatte. Der Bundesfinanzhof verneinte eine nachträgliche Möglichkeit zur Berichtigung des bestandskräftigen Steuerbescheides, nachdem die zuständige Sachbearbeiterin den Fehler trotz Prüf- und Risikohinweisen eines Risikomanagementsystems nicht bemerkt hatte.

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