Die Ampel-Koalition plant am Bürokratieentlastungsgesetz noch kleinere Änderungen. So soll unter anderem der Steuerbescheid zukünftig digital abrufbar sein und der Online-Umgang mit Personalausweisen erleichtert werden.
Mehr lesenAuch die Art und Weise, wie ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, ist laut BFH eine Tatsache, die – wenn sie dem Finanzamt nachträglich durch eine Außenprüfung bekannt wird – zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Finanzamt habe keine Insolvenzforderung festgesetzt, die nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgt werden kann, so das Gericht.
Mehr lesenTrotz eines ordnungsgemäß erklärten Jahresverdienstes von knapp 130.000 Euro muss ein Steuerpflichtiger keine Einkommensteuer zahlen, weil das Finanzamt die Einkünfte aufgrund eines nicht bloß "mechanischen Versehens" nicht erfasst hatte. Der Bundesfinanzhof verneinte eine nachträgliche Möglichkeit zur Berichtigung des bestandskräftigen Steuerbescheides, nachdem die zuständige Sachbearbeiterin den Fehler trotz Prüf- und Risikohinweisen eines Risikomanagementsystems nicht bemerkt hatte.
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