Steuerbescheid soll in der Regel digital abrufbar sein

Die Ampel-Koalition plant am Bürokratieentlastungsgesetz noch kleinere Änderungen. So soll unter anderem der Steuerbescheid zukünftig digital abrufbar sein und der Online-Umgang mit Personalausweisen erleichtert werden.

Die Änderungen sollen Verwaltungsprozesse für Unternehmen und Bürger vereinfachen. Das geht aus zwei Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf hervor, über die der Bundestag noch abschließend beraten muss. Danach sollen Steuerbescheide demnächst in der Regel digital bereitgestellt werden, wenn dies gewünscht wird. "Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen", heißt es in dem Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP.

Die Personalausweis-Geheimnummer soll zudem künftig online zurückgesetzt werden können. Unternehmen sollen außerdem mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung der Abläufe in ihren Personalverwaltungen erhalten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), dessen Ministerium beim Bürokratieabbau federführend ist, hatte bei der ersten Lesung des im März vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs gesagt, wenn Staat und Politik den Bürgern mit immer mehr kleinteiligen Regelungen den Eindruck vermittelten, dass man ihnen misstraue, "dann wird Misstrauen mit Misstrauen beantwortet".

Weitere Punkte des Entwurfs

Der Entwurf sieht außerdem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen.

Kurz nach dem Kabinettsbeschluss hatte sich die Ampel-Fraktion zudem darauf geeinigt, einen Passus in den Entwurf einzufügen, wonach Arbeitgeber die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen. Das Gesetz soll die Wirtschaft um etwa eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten.

Die Union attestiert der Ampel-Koalition einen Hang zur "Überregulierung". "Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV machen wir deutlich: Viele kleine Veränderungen können einen großen Unterschied für die Praxis machen", sagte dagegen die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr.

Da überbordende Bürokratie der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland schade, sei es geboten, laufend bestehende Regelungen zu hinterfragen und Verfahren auf Verbesserungsmöglichkeiten abzuklopfen, betonte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede. Das Bürokratieentlastungsgesetz sei eine Gemeinschaftsleistung, da Verbände, Unternehmen und die Zivilgesellschaft von Beginn an an dem Entstehungsprozess beteiligt worden seien. Mit den nun vorliegenden Vorschlägen werden aus Sicht der Grünen-Fraktion zahlreiche bürokratische Hemmnisse und Barrieren abgebaut, "ohne gewichtige Schutzinteressen zu beeinträchtigen".

Redaktion beck-aktuell, js, 17. September 2024 (dpa).